Feriendomizil am Hafen

Ostsee-Urlaub in gemütlichen Ferienwohnungen in Zingst

Die hier angegebenen Informationen sind zur Zeit nicht aktuell. Bitte informieren Sie sich eigenverantwortlich. 

CORONA Anreiseinformationen für Zingst (MecklenburgVorpommern) ab 25.11.2021

Hier haben wir die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Bestimmungen in MVP für Sie zusammengestellt:

Sollten uns vor Ihrer Anreise wichtige Änderungen bekannt werden, werden wir Ihnen diese erneut per Mail zukommen lassen!

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KURZ-ZUSAMMENFASSUNG: aktuell 2Gplus

Bei Unterkünften ohne Gemeinschaftseinrichtungen (bspw. Ferienwohnungen, Hausboote usw.) sind folgende Maßnahmen zu beachten:

Stufe 3: Erreicht ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Stufe 3 (orange), so gilt ab dem übernächsten Tag 2G-Plus. Nur Geimpfte und Genesene dürfen Beherbergungsstätten nutzen, sofern die Beherbergung nicht aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Gründen oder aus medizinischen oder zwingenden sozialethischen Gründen erforderlich ist. Auch Geimpfte und Genesene müssen bei der Anreise einen negativen Test vorweisen. Dienstlich, beruflich und geschäftlich Reisende, die weder geimpft noch genesen sind, müssen bei der Anreise einen negativen Coronatest vorlegen.

Stufe 4: In Stufe 4 gelten weiterhin die Regeln der Stufe 3.

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Wichtige Informationen zur Anreise:

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Liebe Gäste, hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zur aktuellen Situation mit weiterführenden Informationen und Kontaktadressen.

Ab dem 25. November gilt in Mecklenburg-Vorpommern landesweit die Stufe 3 "orange", in einigen Landkreisen sogar die Stufe 4 "rot". Eine Übersicht über die risikogewichtete Einstufung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt finden Sie unter www.mv-corona.de.

Folgende Schutzmaßnahmen gelten in der jeweiligen Stufe:

Stufe „grün“

Zeigt die Corona-Ampel auf „grün“, so gibt es nur wenige Corona-Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel die Maskenpflicht beim Einkaufen. Beim Zugang zu Innenbereichen, zum Beispiel für den Theaterbesuch oder den Besuch eines Fitnessstudios, gilt die 3G-Regel. Das bedeutet: Zugang haben Geimpfte, Genesene und tagesaktuell Getestete.

Stufe „gelb“

Erreicht ein Landkreis, eine kreisfreie Stadt oder das gesamte Land drei Tage hintereinander die Warnstufe „gelb“ auf der Corona-Ampel des Landes, gilt künftig ab dem übernächsten Tag in Innenbereichen die 2G-Regel. Das heißt: Nur Geimpfte und Genese können diese Angebote nutzen. Das gilt in folgenden Bereichen:


    in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und anderen touristischen Betrieben. Ausnahmen gibt es für beruflich bedingte, medizinisch oder zwingend sozialethisch erforderliche Aufenthalte. In diesen Ausnahmefällen reicht ausnahmsweise weiter ein Test bei Anreise sowie nach jeweils drei weiteren Tagen während des Aufenthalts aus.

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    Ausgenommen von der 2G-Regel sind:
  • Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind
  • Kinder von 7 bis 11 Jahren, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen.
    für eine Übergangszeit bei zum 31.12.21 auch für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren. Auch sie müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen.
    Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen können.
  • für eine Übergangszeit bis zum 31.12.21 auch Schwangere. Auch sie müssen negativ getestet sein.


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    Stufe „orange“
    Erreicht ein Landkreis, eine kreisfreie Stadt oder das gesamte Land die Warnstufe „orange“, werden die Schutzmaßnahmen weiter verschärft.
    Überall, wo bis dahin die 2G-Regel galt, gilt dann 2G-plus. Das bedeutet: Zugang haben nur Geimpfte und Genesene. Sie müssen zusätzlich einen tagesaktuellen Test vorlegen, um die Einrichtung nutzen zu können.
    Das gilt also vor allem in Innenbereichen (Gastronomie, Veranstaltungen und Feiern, Messen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Erwachsenensport, touristische Betriebe, körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme Friseur) mit den schon genannten Ausnahmeregelungen.
    Auch bei Sport- und anderen Außenveranstaltungen gilt ab Stufe „orange“ die 2G-plus-Regel. Das bedeutet zum Beispiel: Besucherinnen und Besucher können ins Stadion, wenn sie geimpft oder genesen sind und einen tagesaktuellen Test mitbringen. Auch hier gelten die bekannten Ausnahmen.
    Aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahren können ab Stufe „orange“ keine Tanzveranstaltungen in Clubs, Discos und anderen Orten stattfinden.
    Auf Weihnachtsmärkten gilt ab Stufe „orange“ die 2G-Regel. Das bedeutet: Weihnachtsmärkte dürfen dann nur noch von Geimpften und Genesenen besucht werden. Dabei gelten die bereits geschilderten Ausnahmen, zum Beispiel für Kinder, Schwangere oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

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    Stufe „rot“
    Ab der Stufe „rot“ treten zusätzlich zu den in Stufe „orange“ geltenden Regeln weitere Schutzmaßnahmen in Kraft.
    Kontaktbeschränkungen: Private Treffen sind dann nur noch mit maximal 5 Personen aus bis zu 2 Haushalten in Innenbereichen bzw. 10 Personen unabhängig von der Anzahl der Haushalte in Außenbereichen möglich. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet. Gleiches gilt für Kinder unter 14 Jahren.
    Einschränkungen im Einzelhandel: In Teilen des Einzelhandels gilt dann die 2G-Regel. Das bedeutet: Nur noch Geimpfte und Genesene dürfen dort einkaufen. Ausgenommen sind der Einzelhandel mit dem überwiegenden Sortiment für Lebensmittel, Bücher oder Zeitungen, Weihnachtsbäume, Blumenläden, Bau- oder Gartenbaumärkte, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- oder Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte sowie der Großhandel.



    Als vollständig geimpft gelten Personen, bei denen seit der letzten erforderlichen Impfung mindestens 14 Tage vergangen sind. Außerdem sind sie im Besitz eines auf sie ausgestellten Impfnachweises.
    Als genesen gelten Personen, bei denen die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt. Außerdem sind sie im Besitz eines auf sie ausgestellten Genesenennachweises.


- zur Kontaktnachverfolgung haben wir die Daten aus Ihrer Buchung, sollten Personen mitreisen, die außerhalb Ihres Haushaltes leben, bitte wir diese uns vorab PER EMAIL zu melden.

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Testmöglichkeiten:

In kommunalen Testzentren, Apotheken, Kliniken und durch mobile Abstrichteams können Schnelltest durchgeführt werden. Alle Anlaufstellen für einen Corona-Schnelltest in Mecklenburg-Vorpommern sind in einer Kartenübersicht der Landesregierung MV zu finden.

Corona-Hotline Mecklenburg-Vorpommern: 0385 – 588 113 11
> zu den aktuellen Verordnungen des Landes MV
> zu den häufig gestellten Fragen des Landes MV
> zu den Informationen des Tourismusverbands MV

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat die Änderungen der Corona-Landesverordnung MV mit allen beschlossenen Öffnungsschritten im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht.

Schutz- und Hygienebestimmungen
Liebe Gäste,

wir freuen uns, dass Sie Ihren Urlaub bei uns verbringen. Wir wünschen Ihnen erholsame Tage zur Regeneration. Nichtsdestotrotz sind wir verpflichtet Sie über bestimmte Regeln zum Schutz vor dem Corona-Virus zu unterrichten. Bitte nehmen Sie sich dafür etwas Zeit. So schützen Sie sich, andere Gäste, Mitarbeiter und Einheimische. Vielen Dank!

Vor der Anreise

  • Es ist eine verbindliche Buchung vorab notwendig.

Bei der Anreise

  • Bitte halten Sie die Abstandsregeln ein, tragen Sie eine Mund-Nase-Bedeckung (medizinische oder FFP2-Masken) und beachten Sie die Beschilderung.
  • Es gilt für alle Personen die Husten- und Niesetikette.
  • Die Dokumentation der Kontaktdaten der Gäste ist für eine mögliche Nachverfolgung von Kontaktpersonen notwendig. Es erfolgt die Prüfung der Daten auf Plausibilität und Vollständigkeit. Bei Verweigerung oder offenkundig falschen Angaben ist die betreffende Person von der Leistungserbringung auszuschließen. Zur Kontaktnachverfolgung durch das zuständige Gesundheitsamt erfolgt die Aufbewahrung der Kontaktdaten der Gäste durch den Gastgeber über eine Zeitraum von 4 Wochen.
  • Es ist eine kontaktlose Bezahlung (z.B. Überweisung, Ablage oder Briefumschlag) möglich.
  • Ein kontaktloser Check-In/Check-Out durch Schlüsselbox ist möglich. Ist dies nicht möglich, findet die Schlüssel-/Dokumentenübergabe kontaktlos statt, z.B. durch Ablage oder Briefumschlag. Nach der Rückgabe der Schlüssel werden diese desinfiziert.

In der Unterkunft / während des Aufenthalts

  • Es  ist die Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses bei Anreise notwendig. Dokumentation beim Gastgeber erforderlich (gut lesbarer/s Scan/Bild per E-Mail aller Reisenden).
  • Gäste  mit Verdacht auf COVID-19 sind aufgefordert sich an den ortsansässigen Arzt bzw. das zuständige Gesundheitsamt zu wenden. Diese Kontaktdaten und die der/des nächstgelegenen Apotheke/Testzentrums finden Sie unten. Der Gastgeber ist über den Verdacht zu informieren.
  • Bei  bestätigter Erkrankung mit COVID-19 gelten die Hinweise des RKI.
  • Das  Tragen von Mund-Nase-Bedeckung (medizinische oder FFP2-Masken) in Innenbereichen mit Publikumsverkehr ist verpflichtend.
  • Benutzte Taschentücher, Masken und Handschuhe sind angemessen zu entsorgen, indem diese in einem verschlossenen Plastikbeutel der Restmülltonne zugeführt werden.
  • Regelmäßiges Lüften wird empfohlen, um die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener      erregerhaltiger, feinster Tröpfchen zu minimieren.
  • Die Nichteinhaltung der Schutz- und Hygienebestimmungen führt zum sofortigen Verweis aus der Unterkunft ohne Anspruch auf Erstattung des Mietpreises.

Nächstgelegene Allgemeinarztpraxis

Name: Dr. med. Stefan Wintel

Straße / Hausnummer: Strandstr. 39

PLZ / Ort: 18374 Zingst

Telefon: 038232/15507

Homepage: www.arzt-zingst.de

Nächstgelegene Apotheke

Name: Strand Apotheke

Straße / Hausnummer: Strandstr. 44

PLZ / Ort: 18374 Zingst

Telefon: 038232/15201

Homepage: www.strandapotheke-zingst.de

Zuständiges Gesundheitsamt

Name: Fachdienst Gesundheit

E-Mail: fd33@lk-vr.de

Straße / Hausnummer: Carl-Heydemann-Ring 67

PLZ / Ort: 18437 Stralsund

Telefon: 03831 357-2410

Homepage: www.lk-vr.de

Nächstgelegenes Testzentrum

Name: DRK Testzentrum

Straße / Hausnummer: Seestr. 76

PLZ / Ort: 18374 Zingst

 

Weitere Testzentren: Strandapotheke (s.o.) nach Terminvereinbarung

AWO Haus am Bodden Mo-Fr 10-14 Uhr

 

Alle Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen zusammengestellt, sind aber keine rechtsverbindliche Auskunft und Entbinden Sie nicht von der Einhaltung der fir Sie zutreffenden Bestimmungen!

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